Unser Team

Wir helfen auf dem Weg zum Führerschein
Unsere Fahrlehrer
Wir bilden in den Klassen B, BE, A unbeschränkt, A beschränkt, A1, M sowie Mofa aus.

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Wir helfen auf dem Weg zum Führerschein

Unsere Fahrlehrer

Thomas KöhlerThomas Köhler

Seit dem 1.01.2008 Inhaber der Fahrschule Stüber. Neben der theoretischen und praktischen PKW-Ausbildung Spezialist für die Motorrad-Ausbildung.







Klaus-Dieter StüberImage

 

 

 

 

 


Frank SteigmannImage

 

 

 

 


Dieter Bröker Dieter Bröker

Seit über zehn Jahren als Fahrlehrer bei Fahrschule Stüber tätig. Seine Hauptaufgaben liegen in der theoretischen und praktischen PKW-Ausbildung.





 

Unser Büroteam



Helga Stüber Büro

Für die Bearbeitung aller mit der theoretischen Ausbildung verbundenen Angelegenheiten verantwortlich. Steht Fahrschülern und Interessenten montags und donnerstags in Delmenhorst und dienstags in Ganderkesee zur Verfügung.





Margrit GarmhausenMargrit Garmhausen

Mit ihrer freundlichen Art bereits seit vielen Jahren bei Fahrschule Stüber in der Beratung und Anmeldung tätig - immer dienstags in Delmenhorst.






Gunda Blankemeyer Gunda Blankemeyer

Ebenfalls schon lange Jahre dabei und erfahren in allen Belangen rund um den Führerschein. Gunda ist montags und donnerstags in Ganderkesee tätig.





 

Kraftwagen mit max. 8 Sitzplätzen (plus Fahrersitz)
Kraftwagen Zulässige Gesamtmasse max. 3,5 t
Ein Anhänger mit max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden. Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg, aber nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs, darf der Anhänger mitgeführt werden, wenn die Kombination nicht schwerer ist als 3,5 t.
Eingeschlossen sind die Klassen M, L und S.
Mindestalter 18 Jahre

KombinationenKombinationen, die aus Fahrzeugen der Klasse B mit Anhänger gebildet werden und nicht unter die Klasse B fallen
(wenn z.B. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt.)
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Mindestalter 18 Jahre

Alle Krafträder Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter 25 Jahre oder 2 Jahre nach Klasse A beschränkt .



Krafträder (auch mit Beiwagen) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder von mehr als 45 km/h.
Die Motorleistung ist jedoch begrenzt auf 25 kw (34 PS) und auf ein Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg.
Die Beschränkung entfällt nach zwei Jahren nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Mindestalter 18 Jahre

Leichtkrafträder mit max. 125 ccm HubraumLeichtkrafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. Leistung 11 kw.
Vor Erreichen des 18 Lebensjahres darf der Fahrer nur Leichtkrafträder bis max. 80 km/h fahren, die außerdem bauartbedingt auf diese Höchstgrenze beschränkt sind.
Mindestalter 16 Jahre

Krafträder mit max. 50 ccm Krafträder mit max. 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
Mindestalter 16 Jahre


 

Einspurige einsitzige Fahrräder mit HilfsmotorEinspurige einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.



 

 

Theoretische Ausbildung Ausbildung

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der Theoriestunden ist je nach Führerscheinklasse unterschiedlich. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die jeweilige Anzahl der zu leistenden Doppelstunden (= 90 Minuten):


  • Ersterteilung
    Klasse A (unbeschränkt)
    Klasse A (beschränkt)
    Klasse A1
     
    12 x Grundunterricht
    plus
    4 x klassenspezifischer Unterricht
    Erweiterung
    Klasse A (unbeschränkt)
    Klasse A (beschränkt)
    Klasse A1
     
    6 x Grundunterricht
    plus
    4 x klassenspezifischer Unterricht
    Ersterteilung
    Klasse B
    12 x Grundunterricht
    plus
    2 x klassenspezifischer Unterricht
    Erweiterung
    Klasse B
    6 x Grundunterricht
    plus
    2 x klassenspezifischer Unterricht
    Klasse BE
     
    Kein Unterricht, da keine theoretische Prüfung.
    Ersterteilung
    Klasse M
    12 x Grundunterricht
    plus
    2 x klassenspezifischer Unterricht
    Mofa 6 x Grundunterricht
    (Teilnahme am klassenspezifischen Unterricht der Klassen A, A1 und M ist möglich.)

Praktische Ausbildung Fahrschule

  • Grundausbildung

  • Bei der Grundausbildung handelt es sich um die normalen Fahrstunden neben den Sonderfahrten. Die Anzahl der Fahrstunden hängt von dem Fortschritt des Fahrschülers ab. Gemeinsam entscheiden Fahrlehrer und Fahrschüler, wann die Anmeldung zur Prüfung erfolgen soll.
  • Sonderfahrten

  • Der Gesetzgeber schreibt eine bestimmte Anzahl von Pflichtfahrstunden (sog. Sonderfahrten) vor, die zu absolvieren sind:

    Klasse A
    (unbeschränkt)
    Klasse A (beschränkt)

    Klasse A1

    Klasse B

    Klasse BE

    Klasse M
    5 x Überland – 4 x Autobahn – 3 x Nacht
    5 x Überland – 4 x Autobahn – 3 x Nacht

    5 x Überland – 4 x Autobahn – 3 x Nacht
    5 x Überland – 4 x Autobahn – 3 x Nacht
    3 x Überland – 1 x Autobahn – 3 x Nacht
    keine Sonderfahrten

    Keine Sonderfahrten fallen an bei Wiedererteilung oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis.

  • Prüfung

  • Unterschiedlich ist die Dauer der praktischen Prüfung:

    Klasse A (unbeschränkt)
    Klasse A (beschränkt)
    Klasse A1
    Klasse B
    Klasse BE
    Klasse M
    Mofa
    60 Minuten
    60 Minuten
    45 Minuten
    45 Minuten
    45 Minuten
    30 Minuten
    keine

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