Wir helfen auf dem Weg zum Führerschein
Unsere Fahrlehrer
Wir bilden in den Klassen B, BE, A unbeschränkt,
A beschränkt, A1, M sowie Mofa aus.
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www.MIRO-web.de Internetagentur E-Mail: info@miro-web.de
www.fahrschule-stueber.de
Wir helfen auf dem Weg zum Führerschein
Unsere Fahrlehrer
Thomas Köhler
Seit dem 1.01.2008 Inhaber der Fahrschule Stüber. Neben der theoretischen und praktischen PKW-Ausbildung Spezialist für die Motorrad-Ausbildung.
Klaus-Dieter Stüber
Frank Steigmann
Dieter Bröker 
Seit über zehn Jahren als Fahrlehrer bei Fahrschule Stüber tätig.
Seine Hauptaufgaben liegen in der theoretischen und praktischen
PKW-Ausbildung.
Unser Büroteam
Helga Stüber 
Für die Bearbeitung aller mit der theoretischen Ausbildung verbundenen
Angelegenheiten verantwortlich. Steht Fahrschülern und Interessenten
montags und donnerstags in Delmenhorst und dienstags in Ganderkesee zur Verfügung.
Margrit Garmhausen
Mit ihrer freundlichen Art bereits seit vielen Jahren bei Fahrschule
Stüber in der Beratung und Anmeldung tätig - immer dienstags
in Delmenhorst.
Gunda Blankemeyer 
Ebenfalls schon lange Jahre dabei und erfahren in allen Belangen
rund um den Führerschein. Gunda ist montags und donnerstags in
Ganderkesee tätig.
Kraftwagen mit max. 8 Sitzplätzen (plus Fahrersitz)
Zulässige Gesamtmasse max. 3,5 t
Ein Anhänger mit max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden. Ist
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg, aber nicht größer
als die Leermasse des Zugfahrzeugs, darf der Anhänger mitgeführt werden, wenn
die Kombination nicht schwerer ist als 3,5 t.
Eingeschlossen sind die Klassen M, L und S.
Mindestalter 18 Jahre
Kombinationen, die aus Fahrzeugen der Klasse B mit Anhänger gebildet
werden und nicht unter die Klasse B fallen
(wenn z.B. die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt.)
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Mindestalter 18 Jahre
Alle
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h.
Mindestalter 25 Jahre oder 2 Jahre nach Klasse A beschränkt .
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder
von mehr als 45 km/h.
Die Motorleistung ist jedoch begrenzt auf 25 kw (34 PS) und auf ein Verhältnis
von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg.
Die Beschränkung entfällt nach zwei Jahren nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Mindestalter 18 Jahre
Leichtkrafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. Leistung 11 kw.
Vor Erreichen des 18 Lebensjahres darf der Fahrer nur Leichtkrafträder bis max.
80 km/h fahren, die außerdem bauartbedingt auf diese Höchstgrenze beschränkt
sind.
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit max. 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit
von max. 45 km/h.
Mindestalter 16 Jahre
Einspurige einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Höchstgeschwindigkeit
nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Inh. Thomas Köhler, Schönemoorer Str. 74, 27753 Delmenhorst, Telefon 04221/53483, E-Mail: info@fahrschule-stueber.de