Praktische Ausbildung bei Fahrschule Stüber
In der praktischen Ausbildung vermitteln wir Fahrpraxis nach dem "Curricularer Leitfaden" mit folgende Inhalten:

Grundausbildung
Bei der Grundausbildung handelt es sich um die normalen Fahrstunden neben den Sonderfahrten.
Sie besteht aus der
- Grundstufe (Einweisen und Bedienung)
- Aufbaustufe (Umweltschonendes, vorausschauendes Fahren, Blickschulung)
- Leistungsstufe (Schwierige Verkehrssituationen, umweltschonendes, vorausschauendes Fahren, Blickschulung/Bremsbereitschaft)
Die Anzahl der Fahrstunden hängt vom Fortschritt des jeweiligen Fahrschülers ab.
Länger andauernde Pausen in der praktischen Ausbildung (wie z.B. durch Urlaub o.ä.), können unter Umständen kontraproduktive Auswirkungen haben.
Nachdem die Grund-, Aufbau- sowie Leistungsstufe absolviert wurde, beginnt die Stufe der Sonderfahrt.
Die Stufe der Sonderfahrt variiert je nach Führerscheinklasse und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nachfolgend eine Auflistung der vorgeschriebenen Sonderfahrten:
Sonderfahrten der Führerscheinklasse A A1 B
- 5x 45 Minuten Überlandfahrten
- 4x 45 Minuten Autobahn
- 3x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt (Dämmerung/Dunkelheit)
Sonderfahrten der Führerscheinklasse A1 auf A
- 3x 45 Minuten Überlandfahrten
- 2x 45 Minuten Autobahn
- 1x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt (Dämmerung/Dunkelheit)
Sonderfahrten der Führerscheinklasse B auf BE
- 3x 45 Minuten Überlandfahrten
- 1x 45 Minuten Autobahn
- 1x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt (Dämmerung/Dunkelheit)
Sonderfahrten der Führerscheinklasse AM
KEINE Sonderfahrten!
Gemeinsam entscheiden Fahrlehrer und Fahrschüler, wann die Anmeldung zur Prüfung erfolgen soll.
Start- sowie Endpunkt einer Fahrstunde
Kann bei der Fahrstundenplanung mit dem Fahrlehrer abgesprochen werden.
Gerne holen wir unsere Schüler auch von Zuhause oder Schule ab, soweit es uns möglich ist.
Es entstehen hierbei keinerlei Mehrkosten!
Hierbei sollte nur bedacht werden, dass je weiter ein Schüler vom Prüfgebiet (also Delmenhorst) weg wohnt bzw. zur Schule geht oder abgeholt werden möchte, ggf. die Zeit der Rückfahrt ins Prüfgebiet in seine Fahrstunde fällt.
Wir finden aber auch hier eine Lösung!