Theoretische Ausbildung bei Fahrschule Stüber
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der Theoriestunden ist je nach Führerscheinklasse unterschiedlich. |
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Ersterteilung | |
Klasse A (unbeschränkt) Klasse A (beschränkt) Klasse A1 |
12 x Grundunterricht plus 4 x klassenspezifischer Unterricht |
Erweiterung | |
Klasse A (unbeschränkt) Klasse A (beschränkt) Klasse A1 |
6 x Grundunterricht plus 4 x klassenspezifischer Unterricht |
Ersterteilung | |
Klasse B | 12 x Grundunterricht plus 2 x klassenspezifischer Unterricht |
Erweiterung | |
Klasse B | 6 x Grundunterricht plus 2 x klassenspezifischer Unterricht |
Klasse BE | Kein Unterricht, da keine theoretische Prüfung. |
Ersterteilung | |
Klasse M | 12 x Grundunterricht plus 2 x klassenspezifischer Unterricht |
Mofa | 6 x Grundunterricht (Teilnahme am klassenspezifischen Unterricht der Klassen A, A1 und M ist möglich.) |
Grundsätzlich gilt bei uns:
Bis zum bestehen der theoretischen Prüfung kannst Du, als Schüler unserer Fahrschule auch am Unterricht teilnehmen, wenn Du längst die nötigen Unterrichtseinheiten erfüllt hast.
Es entstehen keine Mehrkosten!
Achtung!
Grundunterricht zählt, auch wenn man mehrmals zum gleichen Thema kommt, hingegen zählt klassenspezifischer Unterricht nur einmal (kann aber auch mehrmals besucht werden).