Der Führerschein
Es gibt verschiedene Gründe um den Weg in die Fahrschule aufzusuchen.
- Man ist kurz vor dem 17. Geburtstag und möchte am "begleitetem fahren" kurz BF17 teilnehmen.
Hierfür erhält man zunächst nach erfolgreicher praktischen Prüfung eine Prüfbescheinigung.
Am Tag des 18. Geburtstages, kann man (wenn nicht gerade Sonn- oder Feiertags) den endgültigen Führerschein, beim Straßenverkehrsamt abholen.
Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt BF17. - Man ist bereits 18. oder älter und hat nun den Entschluss gefasst, den Führerschein in "Angriff" zu nehmen.
Es kommt auch vor, dass man mit der bisherigen Fahrschule nicht "warm" geworden ist oder es dort andere Probleme gab und man zu einer anderen wechseln möchte.
Dies ist absolut kein Problem, auch bis dahin gemachte Theorie- oder Fahrstunden verfallen dabei nicht (Sofern im gesetzl. Rahmen)
Nähere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Ersterwerb. - Der Führerschein wurde im Ausland gemacht und man ist nach Deutschland umgezogen.
In manchen Fällen muss ein ausländischer Führerschein entweder gleich oder nach gewisser Zeit umschgeschrieben werden.
Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Verfügung!
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Umschreibung.