BF17
Schon bereits mit 16 ½ kann mit dem Führerschein begonnen werden.Hierbei spricht man vom sogenannten "begleitetem fahren", wo der Fahranfänger bis zu seinem 18. Geburtstag von einer erfahrenen Person begleitet wird.
Die Begleitperson muss hierfür auf der erhaltenen Prüfbescheinigung eingetragen sein!
Vorraussetzung für die Begleitperson
Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann nur werden, der
- 30 Jahre oder älter ist
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt
- nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister.
Achtung!
Der Fahranfänger ist für die Einhaltung nachfolgender Auflagen verantwortlich sowie haftbar:
- Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei.
- Während der Fahrten gilt für den Begleiter die 0,5-Promille-Grenze.
- Zu den Begleitauflagen gehört zudem, dass er nicht unter Drogeneinfluss stehen darf.
- Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zu Bußgeldern und Widerrufen der Fahrerlaubnis für die Klasse B.
Zum Ablauf:
Vor Beginn der Ausbildung muss beim Straßenverkehrsamt ein Antrag gestellt werden.
Nötige Anträge erhält man dort oder auch direkt bei uns in der Fahrschule oder gleich hier auf dieser Seite.
Das benötigst Du!
Für die Beantragung der Fahrerlaubnis benötigen wir von Dir nachfolgende Dinge:
- Aktuelles Biometrisches Passfoto (wichtig!)
- Antrag Fahrerlaubnis (erhalten Sie von uns)
- Bescheinigung über Teilnahme beim Erste Hilfe Kurs
- Bescheinigung Sehtest
- Personalausweis
- Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" (hier anklicken zum herunterladen)*
- Angaben zur Begleitperson (hier anklicken zum herunterladen)*
Bitte pro Begleitperson einen Antrag ausfüllen!
Von jeder Begleitperson wird ebenso eine Kopie des Personalausweises sowie Führerscheines (beidseitig) benötigt.
Wann kann man beginnen?
Ab 16 ½ Jahren kann bereits mit der Ausbildung begonnen werden.
Allerdings sollte man hierbei beachten, dass man die theoretische Prüfung frühestens drei Monate,
sowie die praktische Prüfung frühstens einem Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen darf.
Ausgehändigt wird die Prüfbescheinigung ebenso erst ab dem 17. Geburtstag.
Welche Kosten fallen an?
Kosten der Ausbildung
Bei den Kosten darf es keine Überraschungen geben. Mehr als die folgenden Kostenarten dürfen im Normalfall nicht entstehen:
- Grundbetrag
- Fahrstundenpreis
- Sonderfahrtenpreis
- Vorstellung zur theoretischen Prüfung
- Vorstellung zur praktischen Prüfung
- Lehrmaterialien
- TüV-Gebühr
- Behörden-Gebühr
Wie läuft das mit der theoretischen Ausbildung?
Die theoretische Ausbildung, ist der Grundstein in der Führerscheinausbildung und trägt unmittelbar dazu bei, die Führerscheinkosten geringer zu halten.
Wir arbeiten erfolgreich mit dem "Fahren lernen MAX" Programm, wo Du jederzeit die Möglichleit hast, mit dem Handy zu lernen.
Weitere Informationen zur Theorie findest Du HIER auf unserer Seite.
Wie läuft das mit der praktischen Ausbildung?
Die praktische Ausbildung kann bereits zusammen mit der theoretischen Ausbildung begonnen werden, allerdings ist dies nicht zu empfehlen.
Gerne beraten wir dich hierzu in unserer Fahrschule.
Weitere Informationen zur praktischen Ausbildung findest Du HIER auf unserer Seite.
Bitte beachte, dass zuzüglich zu den Fahrschulkosten, noch Kosten vom Straßenverkehrsamt und TÜV erhoben werden.
Diese sind nicht Teil der Fahrschulkosten!
Die Höhe der TÜV- und Behördengebühren ist gesetzlich festgelegt und daher in jeder Fahrschule identisch.
Die Fahrschule leitet diese Kosten lediglich durch.
Alle Preise der Fahrschule Stüber sind telefonisch unter 04221/53483 bzw. per eMail E-Mail: info@fahrschule-stueber.de erhältlich.