Ersterwerb
Endlich 18 und nun???
Die Freiheit genießen kann man erst so richtig, wenn man unabhängig von allem anderen ist.

Für diese und natürlich auch andere Fragen, stehen wir Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Besuche uns hierfür einfach in unserer Fahrschule und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Zum Ablauf:
Vor Beginn der Ausbildung muss beim Straßenverkehrsamt ein Antrag gestellt werden.
Nötige Anträge erhälst Du dort oder auch direkt bei uns in der Fahrschule.
Eine Serviceorientierte Fahrschule füllt gemeinsam mit Dir den Antrag aus und übernimmt für Dich die komplette papiermäßige Abwicklung mit den Behörden!
Das benötigen wir von Dir!
Für die Beantragung der Fahrerlaubnis benötigst Du nachfolgende Dinge:
- Aktuelles Biometrisches Passfoto (wichtig!)
- Antrag Fahrerlaubnis
- Bescheinigung über Teilnahme beim Erste Hilfe Kurs
- Bescheinigung Sehtest
- Personalausweis
Welche Kosten fallen an?
Kosten der Ausbildung
Bei den Kosten darf es keine Überraschungen geben. Mehr als die folgenden Kostenarten dürfen im Normalfall nicht entstehen:
- Grundbetrag
- Fahrstundenpreis
- Sonderfahrtenpreis
- Vorstellung zur theoretischen Prüfung
- Vorstellung zur praktischen Prüfung
- Lehrmaterialien
- TüV-Gebühr
- Behörden-Gebühr
Wie läuft das mit der theoretischen Ausbildung?
Die theoretische Ausbildung, ist der Grundstein in der Führerscheinausbildung und trägt unmittelbar dazu bei, die Führerscheinkosten geringer zu halten.
Wir arbeiten erfolgreich mit dem "Fahren lernen MAX" Programm, wo Du jederzeit die Möglichleit hast, mit dem Handy zu lernen.
Weitere Informationen zur Theorie findest Du HIER auf unserer Seite.
Wie läuft das mit der praktischen Ausbildung?
Die praktische Ausbildung kann bereits zusammen mit der theoretischen Ausbildung begonnen werden, allerdings ist dies nicht zu empfehlen.
Gerne beraten wir dich hierzu in unserer Fahrschule.
Weitere Informationen zur praktischen Ausbildung findest Du HIER auf unserer Seite.
Bitte beachte, dass zuzüglich zu den Fahrschulkosten, noch Kosten vom Straßenverkehrsamt und TÜV erhoben werden.
Diese sind nicht Teil der Fahrschulkosten!
Die Höhe der TÜV- und Behördengebühren ist gesetzlich festgelegt und daher in jeder Fahrschule identisch.
Die Fahrschule leitet diese Kosten lediglich durch.
Alle Preise der Fahrschule Stüber sind telefonisch unter 04221/53483 bzw. per eMail E-Mail: info@fahrschule-stueber.de erhältlich.