Führerscheinklassen

Wir bilden in nachfolgenden Führerscheinklassen aus:

Klasse

Fahrzeuge

Mindestalter


 
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ oder
einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
 16 Jahre

Dreirädrige Kleinkrafträder mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungs-
motoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
(bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung
von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
(bei Fremdzündungsmotoren) oder
maximaler Nutzleistung von nicht mehr als
4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)
oder
maximaler Nenndauerleistung von nicht
mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der
Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

 
Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht
max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
16 Jahre

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern und
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei
Verbrennungsmotoren oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h und
Leistung von bis zu 15 kW

 
Krafträder mit
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die
nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von
über 70 kW abgeleitet ist und Verhältnis der
Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
18 Jahre

 
Krafträder mit
Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,

21 Jahre für 3-rädrige Kfz.
Mit einer Leistung von mehr als 15 kW
oder

20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren

(praktische Prüfung erforderlich)


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung von mehr als 15 kW oder
mit symmetrisch angeordneten Rädern und
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei
Verbrennungsmotoren) oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h und
Leistung von mehr als 15 kW.

 
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr
als 3 500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von
nicht mehr als acht Personen außer dem
Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg,
sofern die zulässige Gesamtmasse der
Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
17 Jahre (BF17)

18 Jahre

 
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination
mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger
Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg
und nicht mehr als 3 500 kg
18 Jahre
erfordert Vorbesitz der Klasse B
Fahrscule Stüber Inh. Thomas Köhler
Inh. Thomas Köhler

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Inh. Thomas Köhler
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