Dein Weg

zum Führerschein

BF17

Begleitetes Fahren ab 17

Schon bereits mit 16 ½ kann mit dem Führerschein begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Hierbei spricht man vom sogenannten "Begleitetem Fahren", wo der Fahranfänger bis zu seinem 18. Geburtstag von einer erfahrenen Person begleitet wird.
Die Begleitperson muss hierfür auf der erhaltenen Prüfbescheinigung eingetragen sein!

Vorraussetzung für die Begleitperson

Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann nur werden, der

  • 30 Jahre oder älter ist
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister.

ACHTUNG!

Der Fahranfänger ist für die Einhaltung nachfolgender Auflagen verantwortlich sowie haftbar:

  • Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei.
  • Während der Fahrten gilt für den Begleiter die 0,5-Promille-Grenze.
  • Zu den Begleitauflagen gehört zudem, dass er nicht unter Drogeneinfluss stehen darf.
  • Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zu Bußgeldern und Widerrufen der Fahrerlaubnis für die Klasse B.

 

Führerscheinantrag

Vor Beginn der Ausbildung muss beim Straßenverkehrsamt ein Antrag gestellt werden.
Nötige Anträge erhält man dort oder auch direkt bei uns in der Fahrschule oder gleich hier auf dieser Seite.

Das benötigst Du!

Für die Beantragung der Fahrerlaubnis benötigen wir von Dir nachfolgende Dinge:

  • Aktuelles Biometrisches Passfoto (wichtig!)
  • Antrag Fahrerlaubnis (erhalten Sie von uns)
  • Bescheinigung über Teilnahme beim Erste Hilfe Kurs
  • Bescheinigung Sehtest
  • Personalausweis
  • Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" (hier anklicken zum herunterladen)*
  • Angaben zur Begleitperson (hier anklicken zum herunterladen)*
    Bitte pro Begleitperson einen Antrag ausfüllen!
    Von jeder Begleitperson wird ebenso eine Kopie des Personalausweises sowie Führerscheines (beidseitig) benötigt.


* Du benötigst zum ausfüllen, den aktuellen AdobeReader, welchen Du dir HIER direkt beim Hersteller herunterladen kannst.

Wann kann man beginnen?

Welche Kosten fallen an?

  • Grundbetrag
  • Fahrstundenpreis
  • Sonderfahrtenpreis
  • Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • Lehrmaterialien
  • TüV-Gebühr
  • Behörden-Gebühr

Wie läuft das mit der theoretischen Ausbildung?

Wie läuft das mit der praktischen Ausbildung?