BF17
Begleitetes Fahren ab 17
Die Freiheit des Fahrens: Dein BF17 Abenteuer
BF17 – Begleitetes Fahren ab 17 – öffnet dir die Tür zu einer Welt voller aufregender Möglichkeiten und neuer Horizonte.
Es ist der Beginn deiner Reise zur Unabhängigkeit und Freiheit auf vier Rädern.
Das Erlebnis, deinen Führerschein mit 17 zu erlangen, ist wie der erste Schritt in die Welt der Erwachsenen.
Aber es ist mehr als nur ein Dokument – es ist der Schlüssel zu Abenteuern, die darauf warten, von dir entdeckt zu werden.
Mit deinen Eltern oder einer anderen verantwortungsvollen Begleitperson an deiner Seite, lernst du nicht nur das Fahren, sondern auch Verantwortung und Rücksicht im Straßenverkehr.
Mit BF17 kannst du die Freiheit des Fahrens genießen, die Luft der Freiheit in deinen Haaren spüren und gleichzeitig sicher und unterstützt unterwegs sein.
Es ist eine Zeit, in der du nicht nur das Lenkrad in die Hand nimmst, sondern auch die Verantwortung für deine Handlungen übernimmst.
Mit jeder Fahrt sammelst du Erfahrungen, die dich ein Leben lang begleiten werden.
Du wirst lernen, wie du dich in verschiedenen Verkehrssituationen zurechtfindest, wie du vorausschauend fährst und wie du Verantwortung für deine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer übernimmst.
BF17 ist der Beginn deiner persönlichen Reise auf der Straße des Lebens.
Es ist der Moment, in dem du die Welt aus einer neuen Perspektive siehst.
Also schnall dich an und begib dich auf dieses aufregende Abenteuer – BF17 wird dir die Tür zu unbegrenzten Möglichkeiten öffnen.
Genieße die Fahrt und lass die Freiheit des Fahrens dein Herz höher schlagen. Willkommen auf der Straße der Abenteuer!
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Vorraussetzung für die Begleitperson
Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann nur werden, der
- 30 Jahre oder älter ist
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzt
- nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister.
Das benötigst Du!
Für die Beantragung der Fahrerlaubnis benötigen wir von Dir nachfolgende Dinge:
- Aktuelles Biometrisches Passfoto (wichtig!)
- Antrag Fahrerlaubnis (erhalten Sie von uns)
- Bescheinigung über Teilnahme beim Erste Hilfe Kurs
- Bescheinigung Sehtest
- Personalausweis
- Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" (hier anklicken zum herunterladen)*
- Angaben zur Begleitperson (hier anklicken zum herunterladen)*
Bitte pro Begleitperson einen Antrag ausfüllen!
Von jeder Begleitperson wird ebenso eine Kopie des Personalausweises sowie Führerscheines (beidseitig) benötigt.
* Du benötigst zum ausfüllen, den aktuellen AdobeReader, welchen Du dir HIER direkt beim Hersteller herunterladen kannst.
Wann kann man beginnen?
Allerdings sollte man hierbei beachten, dass man die theoretische Prüfung frühestens drei Monate,
sowie die praktische Prüfung frühstens einem Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen darf.
Ausgehändigt wird die Prüfbescheinigung ebenso erst ab dem 17. Geburtstag.
Welche Kosten fallen an?
Mehr als die folgenden Kostenarten dürfen im Normalfall nicht entstehen:
- Grundbetrag
- Fahrstundenpreis
- Sonderfahrtenpreis
- Vorstellung zur theoretischen Prüfung
- Vorstellung zur praktischen Prüfung
- Lehrmaterialien
- TüV-Gebühr
- Behörden-Gebühr
Wie läuft das mit der theoretischen Ausbildung?
Wir arbeiten erfolgreich mit dem "Fahren lernen MAX" Programm, wo Du jederzeit die Möglichleit hast, mit dem Handy zu lernen.
Weitere Informationen zur Theorie findest Du HIER auf unserer Seite.
Wie läuft das mit der praktischen Ausbildung?
Gerne beraten wir dich hierzu in unserer Fahrschule.
Weitere Informationen zur praktischen Ausbildung findest Du HIER auf unserer Seite.
Bitte beachte, dass zuzüglich zu den Fahrschulkosten, noch Kosten vom Straßenverkehrsamt und TÜV erhoben werden.
Diese sind nicht Teil der Fahrschulkosten!
Die Höhe der TÜV- und Behördengebühren ist gesetzlich festgelegt und daher in jeder Fahrschule identisch.
Die Fahrschule leitet diese Kosten lediglich durch.
Alle Preise der Fahrschule Stüber sind telefonisch unter 04221/53483 bzw. per eMail E-Mail: info@fahrschule-stueber.de erhältlich.