Anerkennung Umschreibung
des Führerscheins/ Fahrerlaubnis
Grundsätzlich gilt:
- Besucher der Bundesrepublik und durch ihr Reisende welche keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, dürfen für die begrenzte Zeit ihres Aufenthalts, im Umfang ihrer Berechtigung ein Kraftfahrzeug führen.
Sofern sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) haben.
Führerscheine aus der EU sowie EWR-Mitgliedstaaten ist eine Umschreibung bei Wohnsitzbegründung in Deutschland nicht notwendig!