Anerkennung Umschreibung
des Führerscheins/ Fahrerlaubnis
Grundsätzlich gilt:
- Besucher der Bundesrepublik und durch ihr Reisende welche keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, dürfen für die begrenzte Zeit ihres Aufenthalts, im Umfang ihrer Berechtigung ein Kraftfahrzeug führen.
Sofern sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) haben.
Führerscheine aus der EU sowie EWR-Mitgliedstaaten ist eine Umschreibung bei Wohnsitzbegründung in Deutschland nicht notwendig!
Was gilt es zu beachten und welche Kosten kommen auf mich zu?
Was es zu beachten gibt und mit welchen Kosten zu rechnen ist, ist von vielen Faktoren abhängig und
erst nach Einsicht Deiner Dokumente und Daten, können wir Dir hierzu etwas genaueres sagen.
Gerne helfen wir Dir hierbei, wir freuen uns über Deinen Besuch!